Sorgfaltspflichten und Compliance

In 3 Schritten zur Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben 

 

Im Nachhaltigkeitsbereich müssen Unternehmen in den nächsten Jahren immer mehr regulatorische Anforderungen erfüllen. Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) war hierbei nur der erste Schritt in einer Reihe von verschiedenen Gesetzesinitiativen, die insbesondere von der EU vorangetrieben werden. Auf betroffene Unternehmen kommen künftig also verschiedene Berichtsstandards und Regularien gleichzeitig zu, die zeitnah angegangen werden müssen.  

Grafik für Beratung Nachhaltigkeit SCM Einkauf HÖVELER HOLZMANN

Um alle Gesetzesvorgaben effizient und pragmatisch zu erfüllen und gleichzeitig hieraus auch Wettbewerbsvorteile zu realisieren, kann HÖVELER HOLZMANN Sie auf verschiedene Arten unterstützen. Dies geschieht immer in enger Zusammenarbeit mit Ihren Einkaufs-, Compliance- und Rechtsabteilungen, um sicherzustellen, dass alle Lösungen individuell zu Ihrem Unternehmen passen. 

Gesetzliche Vorgaben


Bei der Vielzahl vorhandener und künftiger Gesetzesvorgaben ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie daher eine Übersicht der besonders relevanten Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich: 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz oder LkSG)

Das deutsche Lieferkettengesetz hat zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken entlang von globalen Lieferketten deutscher Unternehmen zu minimieren. Alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland sowie deren globalen Tochtergesellschaften müssen verschiedene Sorgfaltspflichten einführen. Hierzu gehören die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern sowie die Durchführung von Präventionsmaßnahmen bei festgestellten Risiken.

LkSG auf einen Blick

Starten Sie Ihre LkSG-Umsetzung mit uns

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt umfangreiche Anforderungen bzgl. der Berichtserstattung an Unternehmen mit einem Tätigkeitsbereich in der EU. Zur Definition der relevanten Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens im Sinne der CSRD muss eine umfassende sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden, bei der relevante Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen einerseits sowie Einflüsse des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte andererseits identifiziert werden. Zu allen relevanten Nachhaltigkeitsaspekten muss dann detailliert anhand einer Vielzahl von Kennzahlen öffentlich und standardisiert berichtet werden. 

CSRD auf einen Blick

Ihren CSRD-Compliance-Plan mit uns umsetzen

Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Um global die Abholzung von Wäldern zu bekämpfen, tritt Ende 2024 die EUDR in Kraft. Alle Händler, Verarbeiter und Nutzer von Produkten, die mit Entwaldung im Zusammenhang stehen, müssen detaillierte Sorgfaltspflichten erfüllen. Dies betrifft alle Holz-, Kakao-, Kaffee-, Soja-, Rindfleisch-, Palmöl- und Kautschuk-Produkte. Betroffene Unternehmen müssen nachweisen, von wo die Grundstoffe genau stammen (inkl. Geo-Koordinaten), dass diese legal verarbeitet wurden und dass es in diesem Zusammenhang kein Risiko für Entwaldung gibt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten dürfen die entsprechenden Produkte nicht in der EU auf den Markt gebracht werden. 

EUDR auf einen Blick

Ihren EUDR-Aktionsplan mit uns starten

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Nachdem die EU bereits das Emissionshandelssystem eingeführt hat (EU-ETS), das CO2-Preise auf bestimmte Produkte erhebt, wird künftig mit Hilfe des CBAM sichergestellt, dass dies auch aufimportierte Produkte geschieht, sodass Firmen innerhalb der EU keinen Wettbewerbsnachteil im Binnenmarkt erfahren. Hierzu müssen Importeure von Produkten mit hohen Emissionen (Zement, Energie, Düngemittel, Eisen & Stahl, Aluminium, Wasserstoff) zunächst in Zusammenarbeit mit den Lieferanten ermitteln, wie viele Emissionen mit den importierten Gütern in Zusammenhang stehen. Seit Oktober 2023 müssen diese Werte bereits erhoben werden; ab 2026 wird auf diese Emissionen dann ein Zoll erhoben, der sich am Marktpreis des EU-ETS orientiert. 

CBAM auf einen Blick

So unterstützen wir Sie bei
der Umsetzung des CBAM

ESG Compliance

Eine solide ESG Performance bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Neben verbesserten Kreditkonditionen und einer allgemein höheren Reputation, gibt es immer mehr Studien, die belegen, dass Kunden verstärkt bei Kaufentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsbemühungen der Anbieter achten. Dies ist nicht nur im B2C, sondern auch im B2B Bereich der Fall. Wenn Sie also vermehrt auf nachhaltige Praktiken setzen, steigert dies sowohl die Kundenzufriedenheit als auch dessen Vertrauen in Ihre Marke. Zudem hilft ein umfassendes ESG-Management, frühzeitig potenzielle Risiken in den eigenen Lieferketten zu erkennen und diese zu adressieren. So kann die Versorgungssicherheit gestärkt und der Kunde verlässlich bedient werden. Des Weiteren profitieren Sie häufig von einem besseren Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten, da Sie für Investoren attraktiver erscheinen, die vermehrt nach ethisch und ökologisch verantwortlichen Anlagemöglichkeiten suchen.

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der ESG Compliance.

In 3 Schritten machen wir Ihr Unternehmen bereit für die anstehenden Gesetze im Bereich Nachhaltigkeit


Pro Projekt setzen wir ein Gesetz um:
 

1. Schritt: Readiness Check 

  • Schaffung Transparenz über bereits vorhandene interne Prozesse und Strukturen mit Relevanz für jeweiliges Gesetz 

  • Durchführung Interviews und Workshops zur genauen Standortbestimmung aktueller Organisation 

  • Festlegung Zielbild Gesetzeseinhaltung (Beispiel: Sollen manche Aspekte des Gesetzes übererfüllt werden?) 

  • Aufsetzen Compliance Action Plan zur detaillierten Planung weiteren Vorgehens zur Einhaltung des jeweiligen Gesetzes 
     

2. Schritt: Durchführung (Risiko-)Analysen und Konzeption Zielprozesse
(bspw. Risikomanagementsystem) 

  • Durchführung relevanter datenbasierter Analysen, bspw.  

    • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse für CSRD 

    • Risikoanalysen für Lieferkettengesetz oder Entwaldungsrichtlinie 

    • Warengruppenanalysen für CBAM 

  • Durchführung Workshops zur Definition benötigter Prozesse und Verantwortlichkeiten (Aufbau- und Ablauforganisation) 

  • Ausdetaillierung Prozessdokumentation zur nachhaltigen und langfristigen Umsetzung 
     

3. Schritt: Umsetzung Gesetzesanforderungen 

  • Unterstützung Implementierung aller relevanten Sorgfaltspflichten auf Basis festgestellter Risiken und definierter Prozesse 

  • Erarbeitung und Bereitstellung Schulungsunterlagen 

  • Erstellung Vorlagen für Berichtspflichten 

 

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